Allgemeine Geschäftsbedingungen »25pix«
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (»AGB«) finden auf sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden (»Kunde«) und 25pix - Christine Kipke - (»25pix«) Anwendung, welche die Überlassung und Nutzung von bereits bestehenden 25pix-Erklärvideos (»25pix Videos«) betreffen. Etwaigen, von den vorliegenden AGB abweichenden, Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese AGB bilden zusammen mit etwaigen (dazugehörigen) von beiden Parteien unterschriebenen, separaten Zusatzvereinbarungen die integrierenden Bestandteile des Vertrages.
1. Vertragsschluss / Vertragspartner
Der Kunde teilt 25pix mit, dass von ihm näher bezeichnete 25pix-Erklärvideos zu internen Schulungszwecken lizensiert und zur Nutzung überlassen werden sollen. 25pix übersendet dem Kunden sodann ein schriftliches Angebot zum Vertragsschluss. Durch Eingang des vom Kunden gegengezeichneten Angebots bei 25pix (per Post oder per E-Mail) erklärt der Kunde die Annahme des Angebots. 25pix schließt diese Verträge über die Nutzung ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde versichert durch das Akzeptieren dieser AGB, dass er bei Vertragsschluss als Unternehmer – also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit – handelt.
2. Einräumung von Nutzungsrechten durch 25pix
2.1 25pix räumt dem Kunden an dem/den überlassenen Videoclip/s ein einfaches zeitlich begrenztes Nutzungsrecht, und zwar für die im Vertrag bzw. der Bestellung vereinbarte Dauer ab Übersendung des Download-Links ein.
2.2 Die Nutzung ist für den Kunden auf den unternehmensinternen Gebrauch beschränkt. Der Kunde hat lediglich das Recht, das Video im eigenen Namen und nur unternehmensintern zugänglich zu machen, sodass es ausschließlich von eigenen Mitarbeitern zu Zeiten und an Orten derer Wahl wahrgenommen (nicht jedoch: heruntergeladen) werden kann.
2.3 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Konzern handelt, erwirbt der Kunde zugleich die konzernweiten Nutzungsrechte.
2.4 Für den Fall, dass Kunde und Nutzer nicht identisch sind, stimmt 25pix bereits an dieser Stelle zu, dass der Kunde dem Nutzer die Nutzungsrechte an dem Videoclip entsprechend den nach dieser Klausel (2.) geltenden Bestimmungen überträgt, wenn dies 25pix bereits bei Vertragsschluss bekannt war. Die Zustimmung zur Rechteübertragung auf den Nutzer erfolgt jedoch mit der Maßgabe, dass in diesem Fall keinerlei Nutzungsrechte beim Kunden verbleiben. Dem tatsächlichen Nutzer stehen auch keine weiteren Rechte zur Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte zu.
2.5 Des weiteren hat der Kunde das Recht, das Video im eigenen Namen auf Bildschirmen aller Art und/oder durch Projektionen unternehmensintern, also allein vor eigenen Mitarbeitern vorzuführen (bspw. im Rahmen von Veranstaltungen und Schulungen).
2.6 Dem Kunden sind keine Bearbeitungs- oder Veränderungsrechte (sei es durch den Kunden selbst oder durch Dritte) an den Videoclips eingeräumt.
2.7 Die Einräumung des einfachen Nutzungsrechts steht unter der Bedingung des fristgemäßen Eingangs der vollständigen, vereinbarten Vergütung bei 25pix. Sofern 25pix dem Kunden den Download-Link vor vollständigem, fristgemäßem (vgl. Ziffer 3) Zahlungseingang zur Verfügung stellt, wird die Nutzung des Videos bis zum vollständigen, fristgemäßen Zahlungseingang widerruflich geduldet. Sollte die von 25pix zu stellende Rechnung wider Erwarten nicht bis zum Fristablauf (vgl. Ziffer 3) durch den Kunden beglichen werden, stellt die bis dahin bereits erfolgte bzw. trotz offener Rechnung fortgesetzte Nutzung des bereitgestellten Materials eine Urheberrechtsverletzung dar.
2.8 Sämtliche Rechte an den 25pix Videos verbleiben bei 25pix. 25pix ist insoweit berechtigt, beliebig vielen anderen Kunden entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.
2.9 Nach Ablauf der Nutzungsdauer ist der Kunde verpflichtet, den Zugriff zu den Videos zu deaktivieren und die bereitgestellten Dateien unwiderruflich zu löschen. Dies gilt ebenso für
eventuell erstellte Kopien der Video-Dateien, auch sofern diese in anderen Materialien oder Umgebungen, wie z.B. Power-Point-Präsentationen oder eLearning-Systemen eingebunden
worden sind. Erfolgt trotz Löschungspflicht eine unberechtigte Nutzung über die Dauer der Nutzungsrechteeinräumung hinaus, so wird für jedes angefangene Jahr die sich aus dem Vertragsangebot ergebende Jahreslizenzgebühr fällig. 25pix behält sich vor, einen etwaig darüber hinausgehenden Schaden zusätzlich geltend zu machen.
3. Vergütung
Der Kunde zahlt die vertraglich vereinbarte Vergütung nach Zugang der durch 25pix gestellten Rechnung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen. Die vertraglich vereinbarte Lizenzgebühr wird von 25pix jeweils zu Beginn des laufenden Lizensierungszeitraums gesondert in Rechnung gestellt. Sie ist vom Kunden innerhalb einer Frist von 5 Werktagen ab Rechnungszugang zu zahlen.
4. Haftung
4.1 25pix ist um die inhaltliche Richtigkeit der bereitgestellten Materialien bemüht. Da trotzdem Fehler und Unklarheiten nie vollständig ausgeschlossen werden können, übernimmt 25pix keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des bereitgestellten Videomaterials. Die Verantwortung für die Nutzung des/der Videoclips allein beim Kunden.
4.2 25pix haftet nicht, wenn sich etwaige mit der Nutzung des/der Videoclips durch den Kunden verknüpfte Erwartungen (z.B. an deren Schulungseffekt) nicht erfüllen.
4.3 25pix haftet aber in voller Höhe für alle Schäden, die 25pix und ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Im Übrigen ist die Haftung von 25pix ausgeschlossen.
4.4 Abweichend von Ziffer 4.3 Satz 2 haftet 25pix unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von 25pix beruhen. Des Weiteren haftet 25pix abweichend von Ziffer 4.3 Satz 2 für Ansprüche aus der Verletzung von solchen vertragswesentlichen Pflichten, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erreicht werden könnte und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Im Falle der Verletzung solcher „Kardinalpflichten“ sind etwaige Schadensersatzansprüche auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. 25pix haftet ferner für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. Geheimhaltung
25pix und der Kunde sind während, aber auch nach Beendigung dieses Vertrages zur Geheimhaltung aller bei der Durchführung dieses Vertrages durch den anderen Vertragspartner erlangten Informationen, Daten und Unterlagen über die Verhältnisse, betrieblichen Vorgänge und technischen Einrichtungen des jeweils anderen Vertragspartners verpflichtet, soweit diese als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind. Keine Partei darf derartige Informationen und Unterlagen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei vervielfältigen oder veröffentlichen oder sonst an Dritte weitergeben oder auf sonstige Weise zu Zwecken außerhalb dieses Vertrages verwenden oder verwerten. Vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der jeweils andere Vertragspartner nachweisen kann, dass die geheim zuhaltenden Informationen, Daten oder Unterlagen bereits bekannt waren, oder wenn eine Bekanntgabe richterlich oder behördlich angeordnet oder gesetzlich zwingend ist. In all diesen Fällen wird der jeweilige Vertragspartner den anderen Vertragspartner vor Bekanntgabe informieren.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Es findet auf diesen Vertrag und alle seine Bestandteile ausschließlich deutsches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
6.2 Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, soweit zulässig, Berlin (Deutschland).
6.3 Mündliche Nebenabreden oder Ergänzungen bestehen nicht. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind von beiden Vertragsparteien rechtsgültig zu unterzeichnen.
6.4 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, werden die Vertragspartner die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dieser Grundsatz gilt für eine Vertragslücke entsprechend.
Berlin, im November 2025
25pix – Christine Kipke
